Wie bereits im Mailing vom 26.05.2026 informiert, wurde der Downloadbereich im IGF-Portal um eine optionale Nebenabrede zum Weiterleitungsvertrag erweitert. Diese wird auf Anregung einiger Forschungsvereinigungen in Abstimmung mit dem BMWE bereitgestellt.

Die Nebenabrede kann optional bei Weiterleitungsverträgen mit Forschungseinrichtungen genutzt werden. Sie regelt insbesondere, dass Änderungsbescheide zum ursprünglichen Zuwendungsbescheid – etwa zur kassenmäßigen Inanspruchnahme der Zuwendung, zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums oder zu Mittelumwidmungen – vom Letztempfänger automatisch anerkannt und Bestandteil des Weiterleitungsvertrages werden, sofern innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch erfolgt.

Voraussetzung für die Nutzung ist, dass dem Letztempfänger eine Kopie des Zuwendungsbescheids übermittelt wird.

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