Informationen zur Autorisierung für die Förderung in der IGF
Auf dieser Seite:
Um Förderanträge in der IGF stellen zu können, ist eine Autorisierung erforderlich, sofern Sie nicht bereits antragsberechtigt sind.
Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Betreuung des Förderprogramms der IGF beim DLR Projektträger.
Sie können sich hier als Forschungsvereinigung für die IGF autorisieren lassen. Eine Mitgliedschaft im AiF e.V. ist keine Voraussetzung zur Autorisierung.
Nach Ihrer erfolgreichen Autorisierung sind Sie ab dem 01.01.2025 antragsberechtigt und können einen Antrag auf Begutachtung im Programm der IGF stellen.
Wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e.V. waren, gelten bis zum 31.12.2025 als antragsberechtigt. Um ab 2026 weiterhin Förderanträge in der IGF stellen zu können, müssen diese sich bis dahin erneut autorisieren lassen. Dafür nutzen Sie bitte oben aufgeführten Link zur Autorisierung.
Weitere Hinweise zu den Kriterien und dem Verfahren der Autorisierung finden Sie in den FAQ zur Autorisierung.
Für Fragen zur Autorisierung (Erstkontakt) wenden Sie sich bitte an igf-autorisierung@dlr.de
Weitere Informationen für Antragstellende finden Sie hier:
Downloads zur Autorisierung
Technische Kurzanleitung PT-Outline Autorisierung
Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot als Anlage zur Autorisierung
Musterschreiben Eigenerklärung wirtschaftliche Stabilität
FAQ Autorisierung
Gemäß Punkt 3.1 der Förderrichtlinie „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) vom 21.12.2022 müssen Forschungsvereinigungen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Alle Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e. V. waren, gelten bis 31.12.2025 als autorisiert. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage zur oben genannten Förderrichtline erfüllt sind. Dies gilt ebenso für Forschungsvereinigungen, die ihre bisherige Autorisierung erneuern möchten, um auch nach 2025 weiter antragsberechtigt zu sein.
Die antragstellende Forschungsvereinigung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie muss eine juristische Person sein,
- die ausdrücklich und in erheblichem Umfang den Zweck verfolgt, Forschung und Entwicklung (FuE) möglichst eines gesamten Wirtschafts- oder Technologiebereichs überregional zu fördern und / oder zu betreiben.
- die als gemeinnützig anerkannt ist.
- die ihren Hauptsitz in Deutschland hat.
- die wirtschaftsgetragen ist und sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die zu einem wesentlichen Teil kleine und mittelständische Unternehmen sind (siehe hierzu auch Fragen zu „wirtschaftsgetragen“ und „wesentlicher Anteil KMU“ bei den FAQ).
- die über eine fachliche Organisationseinheit verfügt, die in der Regel ehrenamtlich Forschungsvorhaben qualifiziert vorbereitet, die Durchführung begleitet und die Ergebnisse bewertet.
- die die Veröffentlichung und Verbreitung der gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse sicherstellt sowie deren Umsetzung und Anwendung fördert.
- Dokumente zur finanziellen Stabilität: Bilanzen oder Einnahmen-Ausgaben-Übersichten der letzten beiden Jahre
- Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Stabilität in den vergangenen zwei Jahren: formloser Zweizeiler (siehe Mustertext im IGF-Portal unter Autorisierung / FAQ)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit: Handels- oder Vereinsregisterauszug oder vergleichbare Dokumente
- Darstellung der Referenzen im geplanten FuE-Themenbereich: z. B. Jahres-Forschungsbericht, Forschungsprogramm, exemplarische Forschungspapiere
- Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot als Anlage zur Autorisierung: verfügbar im IGF-Portal unter Downloads zur Autorisierung
Sollte die Forschungsvereinigung einen regionalen Fokus haben (z. B. einen Schwerpunkt auf eine geographische Region legen), dann muss sie offen sein für Partner, insbesondere Unternehmen, aus anderen Regionen Deutschlands. In der Umsetzung bedeutet dies, dass z. B. Unternehmen aus anderen Regionen in den projektbegleitenden Ausschüssen der von der Forschungsvereinigung betreuten IGF-Vorhaben mitwirken.
Eine Forschungsvereinigung gilt als wirtschaftsgetragen, wenn mindestens 50 % aller Mitglieder Wirtschaftsunternehmen sind (direkte Mitglieder). Entscheidend ist die Rechtsform der Unternehmen.
Bei der Berechnung der Gesamtmitgliederzahl werden persönliche Mitglieder (natürliche Personen) nicht mitgerechnet.
Neben direkten Mitgliedern zählen dazu in begründeten Fällen auch Unternehmen mit einer Mitgliedschaft in Wirtschaftsverbänden, wenn diese Wirtschaftsverbände Mitglieder in der Forschungsvereinigung sind (indirekte Mitglieder). Bezogen wird sich ausschließlich auf die Anzahl der Mitglieder des Wirtschaftsverbandes, nicht auf Wirtschaftskraft oder andere mögliche Größen.
Auch hier werden mögliche persönliche Mitglieder nicht mitgerechnet.
Von „kleinen und mittelständischen Unternehmen“ ist auszugehen, wenn die Unternehmen weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen.
- Von „kleinen und mittelständischen Unternehmen“ ist in diesem Zusammenhang auszugehen, wenn die Unternehmen weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen.
- Eine Forschungsvereinigung setzt sich zu einem „wesentlichen Teil“ aus kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen, wenn mindestens 25 % ihrer Mitgliedsunternehmen weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen.
- Indirekte Mitglieder werden hierbei, im Unterschied zum Kriterium „wirtschaftsgetragen“, nicht mitgerechnet.
- Sollten einzelne Forschungsvereinigungen nicht in der Lage sein, ausreichend kleine und mittelständische Unternehmen als Mitglieder vorzuweisen, ist eine entsprechende Begründung für die Nichterreichung des wesentlichen Teils vorzulegen. In dieser muss dargelegt werden, wie die Zielgruppe „kleine und mittelständische Unternehmen“ dennoch erreicht wird. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird dann entschieden, ob die Begründung ausreicht, um eine Ausnahme von dem oben genannten Kriterium zu rechtfertigen.
Die Grenze wurde so in der IGF-Förderrichtlinie festgelegt, um über den engeren Kreis der kleinen und mittleren Unternehmen hinaus auch den deutschen Mittelstand anzusprechen. Für die KMU-Mitglieder der Projektbegleitenden Ausschüsse der IGF-Projekte gilt weiterhin die EU-Definition (siehe auch: Kap. 3.4.2 in den Leitlinien)
Durch die fachliche Organisationseinheit muss sichergestellt werden, dass IGF-Forschungsvorhaben wissenschaftlich fundiert ausgewählt und durchgeführt werden und die Bewertung der Ergebnisse sichergestellt ist. Dies beinhaltet u.a. die fachlich qualifizierte Vorbereitung von Projektanträgen durch Auswahl geeigneter Forschungseinrichtungen und Mitglieder für die projektbegleitenden Ausschüsse, die Bewertung der Projektqualität vor Antragseinreichung, die inhaltliche Begleitung laufender Vorhaben sowie die Bewertung der Vorhabenergebnisse.
Das Besserstellungsverbot ist nur von Forschungsvereinigungen (FV) einzuhalten, die ihre Gesamtausgaben überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestreiten. Die entsprechenden Angaben müssen in der Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot für Forschungsvereinigungen – Anlage zum Antrag auf Autorisierung gemacht werden.
Bei einer FV ohne eigenes Institut, die nur Gelder weiterleitet, ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Besserstellungsverbot einzuhalten ist. Bei der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben sind die Fördermittel, die an externe Forschungseinrichtungen weiterzuleiten sind, bei den FV in der genannten Konstellation nicht zu berücksichtigen. Sie fallen nicht unter den Begriff „Gesamtausgaben“ nach § 8 Abs. 2 Satz 2 Haushaltsgesetz 2024 oder Nr. 1.3 ANBest-P.
Nicht überwiegend öffentlich finanzierte FV müssen das Besserstellungsverbot nicht einhalten. Diese FV tragen bei der Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot für Forschungsvereinigungen – Anlage zum Antrag auf Autorisierung unter Frage 1 ein, dass sie ihre Gesamtausgaben nicht überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestreiten. Damit ist das Ausfüllen der Selbsterklärung abgeschlossen.
Die Autorisierung ist bis zum 31. Dezember 2026 bzw. bis zum Ende der Förderrichtlinie gültig.
Der DLR-PT behält sich vor, bereits erteilte Autorisierungen wieder zu entziehen, wenn aufgrund von grundlegenden Änderungen die Autorisierungskriterien nicht mehr erfüllt werden.
Die neu autorisierten Forschungsvereinigungen sind ab dem 01.01.2025 berechtigt, Anträge auf Begutachtung (Phase 1) zu stellen.
Bei der Eigenerklärung handelt es sich um einen formlosen Zweizeiler mit folgendem Inhalt (Mustertext):
„Hiermit erklären wir, dass unsere Forschungsvereinigung wirtschaftlich stabil ist. Dies ist belegt durch die eingereichten Dokumente zur finanziellen Stabilität der vergangenen beiden Jahre.“
Dieses Schreiben ist rechtverbindlich vom Geschäftsführer zu unterzeichnen und mit dem Antrag auf Autorisierung in PT-Outline hochzuladen.
Ein Musterschreiben finden Sie im Downloadbereich Autorisierung.
- Erklärung über eine nachweisliche und ordentliche Geschäftsführung: Dieser Sachverhalt ist gegeben, wenn die Forschungsvereinigung über eine kaufmännische oder kameralistische Buchführung verfügt.
- Angaben, auf welchem Forschungsgebiet und mit welchem inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang die Forschungsvereinigung bisher erfolgreich tätig war und welche Forschungsinstitute eingebunden waren (inkl. Referenzen): Neu gegründete Forschungsvereinigungen oder solche, die bisher nicht als Forschungsvereinigung im Rahmen der IGF tätig waren, stellen ihre geplanten Forschungsgebiete dar und verweisen auf Vorerfahrungen (soweit vorhanden).
- Benennung möglicher Themenschwerpunkte künftiger Projekte im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung,
- Herausstellung der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Fachthemen und des besonderen Bezugs zum Mittelstand in Deutschland,
- Angaben zu (1) Mitgliederanzahl gesamt, (2) aus der Wirtschaft und (3) davon kleine und mittelständische Unternehmen: Bitte eindeutige und nachvollziehbare Aussagen zu den Mitgliedern treffen, damit die Autorisierungsvoraussetzungen „wirtschaftsgetragen“ und „wesentlicher Anteil kleine und mittelständische Unternehmen“ bewertet werden können. Bitte differenzieren Sie bei der Mitgliederanzahl nach persönlichen Mitgliedern, Unternehmen, Verbänden und ggf. weiteren Mitgliedern.
- Angaben zu Anzahl der Mitarbeitenden und Geschäftsführer sowie deren Qualifikationen: Es muss sichergestellt sein, dass Forschungsvorhaben unter Einhaltung des Zuwendungsrechts beantragt, durchgeführt und abgeschlossen werden. Bitte vor diesem Hintergrund entsprechende Aussagen zur Qualifikation der Mitarbeiter treffen. Personenbezogene Angaben zu Gehältern bzw. den Gehaltsstrukturen (Einstufung) müssen nicht gemacht werden; Aussagen zur Einhaltung des Besserstellungsverbot erfolgen über die o. g. Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot als Anlage zur Autorisierung.
- Erklärung zur Kooperationsbereitschaft mit dem Zuwendungsgeber sowie dessen beauftragten Stellen einschließlich der Teilnahme an Evaluationen, Erfolgskontrollen und Begleitforschung,
- Verpflichtungserklärung zur regelmäßigen Teilnahme an Schulungen und Workshops zum Programm IGF,
- Erklärung zur aktiven Teilnahme am Gutachterwesen: Hiermit erklärt sich ihre Forschungsvereinigung bereit, Kandidaten für das Gutachterwesen vorzuschlagen und an der Gutachterwahl teilzunehmen.
Einige Fragen können mit ja oder nein beantwortet werden, andere erfordern weitergehende Erläuterungen.
Nein. Die Autorisierung ist kostenfrei. Es fallen auch keine laufenden Kosten, wie z.B. Mitgliedsbeiträge, an.
Sollten Sie Bedenken haben, nicht autorisiert zu werden, kontaktieren Sie bitte den DLR Projektträger unter igf-autorisierung@dlr.de. Es werden laufende IGF-Projekte fortgeführt und abgeschlossen, auch wenn die Forschungsvereinigung keine Autorisierung erhalten sollte. Die Forschungsvereinigung kann jedoch keine neuen Anträge auf Förderung stellen. Eine Bewilligung kann nur erfolgen, wenn die betreffende Forschungsvereinigung zum Zeitpunkt der Bewilligung autorisiert ist.
Kontakt
Sie haben allgemeine Fragen, Anregungen oder Vorschläge zur IGF? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Dann wenden Sie sich bitte an:
igf-kom@dlr.de