Auf dieser Seite:

Um Förderanträge in der IGF stellen zu können, ist eine Autorisierung erforderlich, sofern Sie nicht bereits antragsberechtigt sind.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Betreuung des Förderprogramms der IGF beim DLR Projektträger.

Sie können sich hier als Forschungsvereinigung für die IGF autorisieren lassen. Eine Mitgliedschaft im AiF e.V. ist keine Voraussetzung zur Autorisierung.
Nach Ihrer erfolgreichen Autorisierung sind Sie ab dem 01.01.2025 antragsberechtigt und können einen Antrag auf Begutachtung im Programm der IGF stellen.

Wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e.V. waren, gelten bis zum 31.12.2025 als antragsberechtigt. Um ab 2026 weiterhin Förderanträge in der IGF stellen zu können, müssen diese sich bis dahin erneut autorisieren lassen. Dafür nutzen Sie bitte oben aufgeführten Link zur Autorisierung.

Weitere Hinweise zu den Kriterien und dem Verfahren der Autorisierung finden Sie in den FAQ zur Autorisierung.

Für Fragen zur Autorisierung (Erstkontakt) wenden Sie sich bitte an igf-autorisierung@dlr.de


Weitere Informationen für Antragstellende finden Sie hier:

Downloads zur Autorisierung

Technische Kurzanleitung PT-Outline Autorisierung


Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot als Anlage zur Autorisierung


Musterschreiben Eigenerklärung wirtschaftliche Stabilität


FAQ Autorisierung