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Der 38. CORNET-Call wurde am 27. Juni 2024 geöffnet. Die Einreichfrist endet am 25. September 2024 um 12 Uhr MESZ.

In 2024 sind Forschungsvereinigungen antragsberechtigt, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e.V. waren. Ab 2025 können auch weitere, autorisierte Forschungsvereinigungen Anträge auf Begutachtung stellen.

Beim Antrag auf Begutachtung sind in der IGF-Fördervariante CORNET gesonderte Hinweise zu beachten. Zur Beantragung des deutschen Fördermittelanteils werden alle notwendigen Antragsunterlagen im elektronischen Portal PT-Outline zur Verfügung gestellt.

Der nationale Antrag auf Begutachtung muss parallel zum internationalen Gesamtantrag bis zur Einreichungsfrist gestellt werden.

Der internationale Gesamtantrag wird über das CORNET-Submission Tool eingereicht. Vorlagen und Muster zum Download finden Sie auf der CORNET-Website unter Guidelines und Templates.

Die CORNET-Unterlagen zur Beantragung des deutschen Fördermittelanteils gehen gemeinsam mit dem englischsprachigen Gesamtantrag in die Begutachtung.

Wichtiger Hinweis für Forschungsvereinigungen, die in ihrem Antrag Ausgaben für die Koordinierung eines CORNET-Gesamtprojekts ansetzen möchten:

Bitte beachten Sie, dass inklusive der Koordinierungspauschale die maximalen Obergrenzen gemäß Förderrichtlinie, Pkt. 5.1, nicht überschritten werden dürfen.

Downloads für Antragstellende | CORNET


Factsheet zum CORNET-Programm in Deutschland


Gesamtfinanzierungsplan CORNET (Stand 17.09.2024)


CORNET-Vorlage_Koordinierungspauschale
(Stand 06/24)


Vorlage für Erläuterungen zum Einzelfinanzierungsplan für Forschungseinrichtungen


Projektbegleitender Ausschuss für CORNET-Antrag


Vorlage für vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW)


Muster/Merkblatt für das Konsortialabkommen in CORNET-Projekten


FAQ Allgemein | CORNET

FAQ Phase 1 | Antrag auf Begutachtung | CORNET

FAQ für Phase 2 | Antrag auf Förderung | CORNET

Weitere Informationen für Antragstellende finden Sie hier: