Antrag auf Begutachtung | CORNET
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Der 38. CORNET-Call wurde am 27. Juni 2024 geöffnet. Die Einreichfrist endet am 25. September 2024 um 12 Uhr MESZ.
In 2024 sind Forschungsvereinigungen antragsberechtigt, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e.V. waren. Ab 2025 können auch weitere, autorisierte Forschungsvereinigungen Anträge auf Begutachtung stellen.
Beim Antrag auf Begutachtung sind in der IGF-Fördervariante CORNET gesonderte Hinweise zu beachten. Zur Beantragung des deutschen Fördermittelanteils werden alle notwendigen Antragsunterlagen im elektronischen Portal PT-Outline zur Verfügung gestellt.
Der nationale Antrag auf Begutachtung muss parallel zum internationalen Gesamtantrag bis zur Einreichungsfrist gestellt werden.
Der internationale Gesamtantrag wird über das CORNET-Submission Tool eingereicht. Vorlagen und Muster zum Download finden Sie auf der CORNET-Website unter Guidelines und Templates.
Die CORNET-Unterlagen zur Beantragung des deutschen Fördermittelanteils gehen gemeinsam mit dem englischsprachigen Gesamtantrag in die Begutachtung.
Wichtiger Hinweis für Forschungsvereinigungen, die in ihrem Antrag Ausgaben für die Koordinierung eines CORNET-Gesamtprojekts ansetzen möchten:
Bitte beachten Sie, dass inklusive der Koordinierungspauschale die maximalen Obergrenzen gemäß Förderrichtlinie, Pkt. 5.1, nicht überschritten werden dürfen.
Downloads für Antragstellende | CORNET
Factsheet zum CORNET-Programm in Deutschland
Gesamtfinanzierungsplan CORNET (Stand 17.09.2024)
CORNET-Vorlage_Koordinierungspauschale
(Stand 06/24)
Vorlage für Erläuterungen zum Einzelfinanzierungsplan für Forschungseinrichtungen
Projektbegleitender Ausschuss für CORNET-Antrag
Vorlage für vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW)
Muster/Merkblatt für das Konsortialabkommen in CORNET-Projekten
FAQ Allgemein | CORNET
Die internationalen CORNET-Ausschreibungsrunden finden zweimal jährlich statt. Die Frist für die Einreichung der Antragsunterlagen endet jeweils am letzten Mittwoch im März und September um 12 Uhr mittags (MEZ bzw. MESZ).
An einem CORNET-Projekt beteiligte deutsche Forschungseinrichtungen erhalten zur Durchführung der Forschungsaktivitäten maximal 275.000 Euro. Weiterführende Informationen hierzu sind in der IGF-Förderrichtlinie sowie den FAQ zur Projektbeantragung zu finden.
Forschungsvereinigungen, die in einem internationalen CORNET-Projekt die Rolle als Projektkoordinator übernehmen, können eine Koordinierungspauschale von maximal fünf Prozent der für das IGF-Vorhaben bewilligten Zuwendung bzw. maximal 20.000 Euro beantragen. Durch die Koordinierungspauschale dürfen die Obergrenzen gemäß Förderrichtline nicht überschritten werden. Weitere Informationen zu CORNET als Fördervariante der IGF sind in den IGF-Leitlinien zu finden.
FAQ Phase 1 | Antrag auf Begutachtung | CORNET
In Deutschland sind ausschließlich autorisierte Forschungsvereinigungen antragsberechtigt.
Zur Beantragung des deutschen Fördermittelanteils werden alle notwendigen Antragsunterlagen im elektronischen Portal PT-Outline zur Verfügung gestellt.
Die englischsprachigen Vorlagen des internationalen Gesamtantrags sind auf der CORNET-Website in der Rubrik Guidelines and Templates abrufbar. Der internationale Gesamtantrag wird über das CORNET-Submission Tool eingereicht.
Sowohl die spezifischen CORNET-Unterlagen als auch diejenigen, die zur Beantragung des deutschen Fördermittelanteils benötigt werden, werden gemeinsam mit dem englischsprachigen Gesamtantrag in der Begutachtung berücksichtigt.
In CORNET besteht das Antragsprozedere aus zwei Teilen. Es werden auf nationaler und internationaler Ebene Antragsunterlagen für den jeweiligen Call eingereicht:
- Für die Beantragung des deutschen Fördermittelanteils reichen die Forschungsvereinigungen als Antragberechtigte ihre Antragsunterlagen ausschließlich in deutscher Sprache über das elektronische Portal PT-Outline beim DLR Projektträger ein. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie für Anträge im IGF-Verfahren, eine Gesamtvorhabenbeschreibung in deutscher Sprache ist jedoch nicht notwendig.
- Der gemeinsame internationale CORNET-Antrag für alle Projektpartner in englischer Sprache wird vom Projektkoordinator über das CORNET-Submission Tool eingereicht. Zusätzlich reichen die Forschungsvereinigungen den internationalen CORNET-Antrag über das elektronische Portal PT-Outline beim DLR Projektträger ein.
Nach Einreichung des Antrags und der Prüfung auf Förderfähigkeit erfolgt eine Begutachtung durch internationale Expertinnen und Experten. Die Förderung von CORNET-Projekten beginnt i.d.R. ca. 8 bis 9 Monate nach Ablauf der jeweiligen Ausschreibungsfrist.
Die Zeitschienen aktueller Ausschreibungsrunden sind auf der CORNET-Website abrufbar.
FAQ für Phase 2 | Antrag auf Förderung | CORNET
Nach erfolgter Begutachtung können Sie nach Aufforderung durch den DLR Projektträger einen Antrag auf Förderung (Phase 2) im elektronischen Antragssystem easy-Online stellen. Einen entsprechenden Direktlink zum spezifischen Antragsformular der IGF in easy-Online erhalten Sie vom DLR Projektträger.
Das elektronische Online-Antragssystem (easy-Online) ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes. Easy-Online unterstützt bei der Berechnung der gesamten Finanzierung und enthält Plausibilitäts- sowie Vollständigkeitsprüfungen. Antragsentwürfe werden nur beim Antragsteller gespeichert. Erst der fertige Antrag wird in die internen Datensysteme der fördernden Behörde übertragen. Eine Hilfe zur Nutzung von easy-Online finden Sie hier: Kurzanleitung easy-Online
Weitere Informationen für Antragstellende finden Sie hier:
Kontakt
Sie haben allgemeine Fragen, Anregungen oder Vorschläge zur IGF? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Dann wenden Sie sich bitte an:
igf-kom@dlr.de