Sobald Ihr Vorhaben einen Zuwendungsbescheid erhalten und die Projektlaufzeit begonnen hat, handelt es sich um ein laufendes Vorhaben. Ab sofort finden Sie hier alle relevanten Vorlagen und Informationen für die Projektadministration und Mittelbewirtschaftung Ihres Vorhabens. Dazu zählen beispielsweise Vorlagen für Zahlungsanforderungen und Zwischennachweise.
In den FAQ finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die im Zusammenhang mit laufenden Vorhaben gestellt werden. Bei Bedarf stehen wir Ihnen zudem jederzeit über das Postfach igf-fv@dlr.de zur Verfügung.
Als Forschungsvereinigung mit laufenden Vorhaben, haben Sie hier die Möglichkeit eigene Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen mit IGF-Bezug und Bezug zu Ihren laufenden IGF-Vorhaben einzutragen. Ihre Einträge werden gesichtet und in einen Veranstaltungskalender auf der Seite igf-foerderung.de aufgenommen oder nach Absprache bei über den IGF-LinkedIn-Kanal veröffentlicht.
Weitere Informationen für laufende Vorhaben finden Sie hier:
FAQ für laufende Vorhaben
Sofern eine Forschungsvereinigung (FV) selbst einen Bedarf feststellt und einen Auftrag ausschreibt/vergibt, ist die FV selbst der Bedarfsträger. Für den Fall, dass der Bedarf in einem anderem Bereich, z. B. einer Zweigstelle der FV, aufgetreten ist (dort, wo beispielsweise selbst geforscht wird), so ist der Bedarfsträger die forschende Abteilung/Zweigstelle etc. der FV.
Zudem kann eine Forschungseinrichtung (FE) der Bedarfsträger sein, wenn die Vergabe des Auftrags einen dort auftretenden Bedarf decken soll. Sollte es keine Vergabestelle geben, die eine Vergabe prüft und auslöst, ist die Vergabe auf dem internen und betrieblich vorgeschriebenen Weg unter der Berücksichtigung der zusätzlichen Vergaberegelungen im Zuwendungsbescheid/Weiterleitungsvertrag und der ANBest-P von der/dem hierzu Berechtigten durchzuführen.
Auf Grund der Höhe der Vergabe reicht hier nach den geltenden Regelungen des Bescheides/Weiterleitungsvertrags eine mündliche Angebotseinholung nicht mehr aus und es ist daher die Textform gemäß § 126b BGB vorgeschrieben.
Sie erhalten vom DLR Projektträger ein vorläufiges Prüfergebnis im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags. Falls Einzelpositionen Ihres Antrags geändert oder gekürzt werden, erfahren Sie im Rahmen des vorläufigen Prüfergebnisses davon. Sofern Sie hierzu keine Information erhalten, ist davon auszugehen, dass es keine Änderungen gab bzw. die Leistungen Dritter wie beantragt bewilligt werden.
Sie haben vom DLR Projektträger eine Information erhalten, wer für Ihre laufenden Vorhaben Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner ist. Wir bitten Sie, bei Ihren Anliegen prioritär zu diesen Personen Kontakt aufzunehmen.
Ja, die Einschätzung der bisher erzielten Forschungsergebnisse und der Ergebnistransfer in die Wirtschaft sind Bestandteil des Zwischenberichtes für das jeweilige Vorhaben. Dieser soll den aktuellen Stand widerspiegeln und eine Einschätzung zum Projektfortschritt sicherstellen. Bis zur Bereitstellung neuer Vorlagen verwenden Sie bitte die bisherigen Formate, die Sie zur Erstellung von Zwischenberichten genutzt haben.
Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Trennung des nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit von der wirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht zwingend mit Vorlage des Jahresabschlusses vorzunehmen. Eine schriftliche Bestätigung im Rahmen des Schlussverwendungsnachweises reicht im Regelfall aus. Eine Vorlage von Jahresabschlüssen ist gegebenenfalls im Rahmen einer vertieften Verwendungsnachweis-Prüfung notwendig.
Mit zustimmungspflichtigen Abweichungen sind Änderungen hinsichtlich der Geräte gemeint, sollte also ein anderer Gegenstand erworben werden. Grundsätzlich sind Änderungen seitens der Forschungseinrichtungen den Forschungsvereinigen als Erstzuwendungsempfänger mitzuteilen. Die Forschungsvereinigung kann dann nach Prüfung, sofern notwendig, einen Änderungsantrag beim DLR-PT stellen. Dies ist notwendig, wenn die Einzelposition um mindestens 20% überschritten wird oder ein anderer Gegenstand als geplant erworben werden soll.
Mit einem Informationsschreiben des DLR-PT Ende Januar wurden neben dem neuen profi-Förderkennzeichen zu den laufenden Vorhaben auch projektbezogene Kassenzeichen für Rückzahlungen mitgeteilt, an die Rückzahlungen zukünftig zu leisten sind.
Um eine Zinsforderung zu vermeiden ist nur für die Zwischenzeit auch die Einzahlung bei der Bundeskasse Halle möglich:
Empfänger/Kontoinhaber: Bundeskasse Halle
Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig
IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40
BIC: MARKDEF1860
Kassenzeichen: 810304072897 + bisheriges AIF-Förderkennzeichen + ggf. die erforderliche Zuordnung FE1, FE2 oder FE3
In den IGF-Leitlinien finden Sie hierzu unter 7.2. relevante Informationen. Die IGF-Leitlinien stehen Ihnen im IGF-Portal zur Verfügung. Grundsätzlich sind Forschungsvereinigungen unser Ansprechpartner und verantwortlich dafür, dass Rückzahlungen fristgerecht erfolgen. Die Rückzahlung kann von der Forschungsvereinigung oder von den Forschungseinrichtung getätigt werden, je nach Vereinbarung untereinander.
Gemäß Zuwendungsbescheid sollen Abweichungen bei den vAW ab 10% begründet werden. Die Begründung wird in jedem Fall seitens des DLR-PT individuell geprüft. In Einzelfällen z.B., wenn die Begründung nicht ausreicht oder die Abweichung größer als 20% ist, wäre eine Kürzung möglich. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.
Das Risiko kann zumindest minimiert werden bei rechtzeitiger Anzeige von Veränderungen gegenüber dem DLR-PT. Diese Änderungen können, sofern sie ausreichend begründet sind, einen eventuell bestehenden Rückforderungsanspruch entfallen lassen.
Gemäß Rundschreiben an alle Forschungsvereinigungen vom 4. April 2024: Die bisherige (Corona-bedingte) Reglung vom 11.04.2020 tritt ab sofort außer Kraft!
Es wird weiterhin danach differenziert, ob eine Sitzung in Präsenz stattgefunden hat oder digital. Für die Anerkennung als vAW gilt ab sofort: Der Stundensatz für eine digitale Teilnahme bzw. digitale Sitzung wird von bislang 90,00 € auf 140,00 € erhöht. Bei persönlicher Teilnahme an einer PA-Sitzung werden die vAW pauschal wie bisher mit 1.000,00 € pro Sitzung bewertet.
Was bedeutet das für die im Antrag für das Vorhaben kalkulierten vAW?
Im Zuwendungsbescheid steht als neue Regelung – bei Bewilligungen ab 01.03.2024: „Die vAW sind in dem Umfang zu erbringen, wie sie im Antrag angegeben wurden. Wenn die tatsächlich erbrachten vAW die im Antrag angegebenen vAW um mehr als 10% unterschreiten, so ist diese Abweichung schriftlich zu begründen. Die tatsächlichen vAW dürfen die im Antrag angegebenen vAW um nicht mehr als 20% unterschreiten. Wird eine Unterschreitung von mehr als 10% nicht nachvollziehbar begründet oder liegt eine Unterschreitung von mehr als 20% vor, kann die Zuwendung um den nicht erbrachten Teil der vAW gekürzt werden.“ Für Übergangsfälle, also die Anträge, in denen die entsprechenden vAW nach der „Corona-Regelung“ berechnet wurden, wird eine aus der Regeländerung resultierende Unterschreitung der vAW-Quote im Rahmen der Ermessensausübung nicht verfolgt. Vorausgesetzt ist allerdings, dass die Unterschreitung kurz begründet wird.
Diese Regelungen werden sich zukünftig auch in den IGF-Leitlinien wiederfinden, die im Laufe des Aprils 2024 in einer aktualisierten Version im IGF-Portal zur Verfügung gestellt werden.
Der Gesamtnachweis ist vom jeweiligen Erstzuwendungsempfänger zu erstellen. Dieser sollte sich die benötigten Daten inkl. Beleglisten von den Letztzuwendungsempfängern zuliefern lassen. Die Beleglisten müssen nicht zusammengefasst werden.
Die grundsätzliche Regelung hat sich nicht geändert. Es müssen nach wie vor mindestens 50% der beantragten Personenmonate tatsächlich für die Bearbeitung des IGF-Vorhabens eingesetzt werden, um die wissenschaftliche Bearbeitung des Vorhabens sicherzustellen.
Allgemeine Downloads
IGF-Leitlinien (Stand 06/25)
Antrag profi Online (Stand 07/24)
Regeln zur Sicherung guter wissenschaftl. Praxis
Muster Weiterleitungsvertrag (Stand 02/26)
BMWE-Merkblatt über die Höchstsätze für Personalausgaben_HPA_ab 01.06.2024
BMWK-Merkblatt über die Höchstsätze für Personalausgaben_HPA_ab 01.06.2024
BMWK-Merkblatt über die Höchstsätze für Personalausgaben_HPA_Fassung 10.05.2022
20201223_Rundschreiben_HPA_Anpassung
20170608_Rundschreiben_HPA_ab_Juni_2017
Verzeichnis GAG-Mitglieder (2025-2027)
Wahlordnung für das Gutachterwesen
Argumente für eine Gutachtertätigkeit
Downloads für laufende Vorhaben
Arbeitshilfe Kontrollblatt Zahlungsanforderungen
Mittelanforderungen für Forschungseinrichtungen bei Forschungsvereinigungen
Arbeitshilfe Zahlungsanforderung – Zusammenfassung Mittelbedarfe
Arbeitshilfe Zwischennachweis – Zusammenfassung Ausgaben
Zahlenmäßige Nachweise – Forschungseinrichtung
Kurzanleitung zum Einreichen einer Zahlungsanforderung in profi-Online
Musterbeleg vAW – Bereitstellung Geräte
Musterbeleg vAW – Dienstleistungen
Musterbeleg vAW – Sachleistungen
Musterbeleg vAW – Geldleistungen
Musterbeleg vAW – PA Liste der Teilnehmenden
Sammelbeleg für Personalausgaben und Beschäftigungszeiten
Nutzungsbedingungen IGF-Logo
Nachweis Weiterleitung der Zuwendung