Autorisierung bestehender Forschungsvereinigungen
Die Autorisierung der bereits bestehenden und neuen, bisher noch nicht autorisierten Forschungsvereinigungen, geht stetig voran.
Forschungsvereinigungen, die Stand 31.12.2023 bei der AiF antragsberechtigt waren, müssen sich bis zum 31.12.2025 autorisieren lassen, um ab 01.01.2026 in der IGF weiterhin antragsberechtigt zu sein.
Wir bitten Sie daher, sofern Sie als bestehende Forschungsvereinigung noch keinen Antrag auf Autorisierung eingereicht haben, dies möglichst zeitnah – im Oktober 2025 – zu tun. Nur so können die Anträge bearbeitet und im 4. Quartal beschieden werden.
Voraussetzung dafür ist eine gute Qualität des Autorisierungsantrags: Selbsterklärende, nachvollziehbare Informationen (u. a. zu Mitgliedern der FV, der fachlichen Organisationseinheit, zu Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden) ermöglichen eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags.
Weiterhin bestehende Informations- und Beratungsangebote sind:
- E-Learning „Autorisierung leicht gemacht“
- Beratung telefonisch oder per Videokonferenz
- Kontakt: igf-autorisierung@dlr.de
