Was ist beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Antragsverfahren zu beachten?

KI-Anwendungen sind längst auch in der Wissenschaft angekommen und bieten neue Möglichkeiten bei der Informationsverarbeitung und -aufbereitung. Auch im Antragsverfahren der IGF können KI-Systeme eingesetzt werden, sofern die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sowie insbesondere Vertraulichkeit, Transparenz, Qualitätssicherung und Verantwortung gewahrt werden.

Der Wissenschaftliche Rat für die IGF hat hierzu Hinweise zur Nutzung von KI bei der Antragstellung zusammengestellt. Wir bitten Sie, die darin beschriebenen Grundsätze und Vorgaben bei der Erstellung und Einreichung künftiger Anträge zu berücksichtigen. Alle Informationen finden Sie im Rundschreiben „Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Antragstellung in der IGF“, das im Downloadbereich des IGF-Portals für Sie zur Verfügung steht.

Die neue Vorlage für die Vorhabenbeschreibung mit dem zusätzlichen Anhang zur KI-Nutzung kann ab sofort verwendet werden. Ab dem 1. Oktober 2026 werden ausschließlich Anträge nach der neuen Vorlage akzeptiert.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Gutachterteam im DLR Projektträger gerne unter
igf-gw@dlr.de zur Verfügung.