Infos zur Autorisierung
Was ist zu tun, um als Forschungsvereinigung über den 31.12.2026 hinaus autorisiert zu bleiben?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) arbeitet aktuell an einer Verlängerung der IGF-Förderrichtlinie (s. auch IGF-Insights Juni 2026). Die Laufzeit dieser Änderungsbekanntmachung soll ein Jahr umfassen und demnach bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Der Veröffentlichungstermin steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Nachdem die Richtlinienverlängerung veröffentlicht ist, wird der DLR Projektträger gemäß den aktuellen Planungen allen autorisierten Forschungsvereinigungen einen Änderungsbescheid zusenden, mit dem die Gültigkeit der Autorisierung bis zum 31.12.2027 verlängert wird (bisherige Gültigkeit bis zum 31.12.2026). Es besteht kein Handlungsbedarf seitens der Forschungsvereinigungen. Für die Verlängerung der Autorisierung müssen weder Informationen an den DLR Projektträger gesendet, noch Anträge auf Verlängerung der Autorisierung eingereicht werden.
Gemäß Autorisierungsbescheid sind grundsätzlich alle Forschungsvereinigungen jederzeit dazu verpflichtet, dem Zuwendungsgeber Änderungen hinsichtlich der Autorisierungsvoraussetzungen gemäß Anlage der Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung unverzüglich mitzuteilen. Informieren Sie bei Änderungen die für die Autorisierung zuständigen Kolleginnen und Kollegen im DLR-Projektträger möglichst frühzeitig über igf-autorisierung@dlr.de.
Vereinfachungen bei Autorisierungen: E-Learning, PT-Online, Downloads und FAQ aktualisiert
Im Zuge des Bürokratieabbaus wurde der Prozess zur Autorisierung neuer IGF-Forschungsvereinigungen vereinfacht. Seit Juni 2026 ist nur noch ein Dokument (Eigenerklärungen zur Autorisierung) von den Forschungsvereinigungen zu unterzeichnen, die erstmals einen Antrag auf Autorisierung stellen. Der Autorisierungsantrag kann dabei weiterhin digital über PT-Outline eingereicht werden. Hier wurden erläuternde Hinweise ergänzt, die die Antragserstellung weiter erleichtern.
Im Zuge der Prozesserleichterung wurden auch die FAQ zur Autorisierung sowie das E-Learning Modul „Autorisierung leicht gemacht“ aktualisiert. Insbesondere das überarbeitete E-Learning bietet Interessierten einen anschaulichen Überblick über die Autorisierungsvoraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Autorisierung haben, kommen Sie gern jederzeit über igf-autorisierung@dlr.de auf uns zu.
