CORNET: Neuregelung für Wiedereinreichungen
Ab dem 40. Call gilt in Bezug auf Wiedereinreichungen:
Erfolgt die Ablehnung eines CORNET-Antrags im Rahmen der Validierung oder der Überprüfung der Förderfähigkeit durch das BAFA bzw. die beteiligten Förderagenturen („validity bzw. eligibility check“), kann der Antrag ein zweites Mal als Neuantrag innerhalb von zwölf Monaten eingereicht werden, ohne dass er als Wiedereinreichung gilt.
Erfolgt eine Ablehnung auf Grundlage der Begutachtungsergebnisse, kann der Antrag nur einmal wieder eingereicht werden.
Aktuell können Anträge, die zum 38. und 39. Call eingereicht wurden, von der Neuregelung profitieren.