Wenn zwischen dem in Phase 1 begutachteten Antrag und dem Antrag auf Förderung in Phase 2 keine Änderungen vorgenommen wurden, genügt nun die entsprechende Auswahl im Dropdown-Menü in easy-Online. Ein erneutes Hochladen des Antrags einschließlich der zugehörigen Anlagen ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Bei Änderungen sind nur die betroffenen bzw. angepassten Unterlagen einschließlich einer fachlichen Begründung hochzuladen.

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