Informationen zur Autorisierung für die Förderung in der IGF
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Um Förderanträge in der IGF stellen zu können, ist eine Autorisierung erforderlich, sofern Sie nicht bereits antragsberechtigt sind.
Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Betreuung des Förderprogramms der IGF beim DLR Projektträger.
Sie können sich hier als Forschungsvereinigung für die IGF autorisieren lassen. Eine Mitgliedschaft im AiF e.V. ist keine Voraussetzung zur Autorisierung.
Nach Ihrer erfolgreichen Autorisierung sind Sie ab dem 01.01.2025 antragsberechtigt und können einen Antrag auf Begutachtung im Programm der IGF stellen.
Wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e.V. waren, gelten bis zum 31.12.2025 als antragsberechtigt. Um ab 2026 weiterhin Förderanträge in der IGF stellen zu können, müssen diese sich bis dahin erneut autorisieren lassen. Dafür nutzen Sie bitte oben aufgeführten Link zur Autorisierung.
Weitere Hinweise zu den Kriterien und dem Verfahren der Autorisierung finden Sie in den FAQ zur Autorisierung.
Das E-Learning Autorisierung leicht gemacht bietet Ihnen zudem einen Überblick über die Autorisierungsvoraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung zur Autorisierung.
Für Fragen zur Autorisierung (Erstkontakt) wenden Sie sich bitte an igf-autorisierung@dlr.de
Weitere Informationen für Antragstellende finden Sie hier:
Downloads zur Autorisierung
FAQ Autorisierung
Gemäß Punkt 3.1 der Förderrichtlinie „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) vom 21.12.2022 müssen Forschungsvereinigungen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein.
Alle Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 Mitglieder des AiF e. V. waren, gelten bis 31.12.2025 als autorisiert. Die meisten Forschungsvereinigungen haben 2024 und 2025 erfolgreich einen Antrag auf Autorisierung gestellt, um seit dem 01.01.2026 weiterhin antragsberechtigt zu sein.
Neue, bisher noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn sie die Kriterien gemäß der Anlage zur oben genannten Förderrichtline erfüllen. Dies gilt ebenso für Forschungsvereinigungen, die ihre zum 31.12.2025 ausgelaufene Autorisierung erneuern möchten. Sobald der Autorisierungsantrag positiv beschieden ist, gilt die betreffende Forschungsvereinigung als autorisiert für die IGF-Antragstellung.
Der Antrag auf Autorisierung ist über PT-Outline zu stellen.
Um sich vorbereitend auf die Antragstellung in einem ersten Schritt umfassend über die Autorisierungsvoraussetzungen, die zur Antragseinreichung erforderlichen Dokumente sowie das Einreichungstool PT-Outline zu informieren, steht das E-Learning „Autorisierung leicht gemacht“ zur Verfügung.
Die antragstellende Forschungsvereinigung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie muss eine juristische Person sein,
- die ausdrücklich und in erheblichem Umfang den Zweck verfolgt, Forschung und Entwicklung (FuE) möglichst eines gesamten Wirtschafts- oder Technologiebereichs überregional zu fördern und / oder zu betreiben.
- die als gemeinnützig anerkannt ist.
- die ihren Hauptsitz in Deutschland hat.
- die wirtschaftsgetragen ist und sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die zu einem wesentlichen Teil kleine und mittelständische Unternehmen sind (siehe hierzu auch Fragen zu „wirtschaftsgetragen“ und „wesentlicher Anteil KMU“ bei den FAQ).
- die über eine fachliche Organisationseinheit verfügt, die in der Regel ehrenamtlich Forschungsvorhaben qualifiziert vorbereitet, die Durchführung begleitet und die Ergebnisse bewertet.
- die die Veröffentlichung und Verbreitung der gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse sicherstellt sowie deren Umsetzung und Anwendung fördert.
- Handels-/ Vereinsregisterauszug oder vergleichbares Dokument
- Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts, aus dem der gemeinnützige Zweck „Förderung von Wissenschaft und Forschung“ hervorgeht.
- Eigenerklärungen zur Autorisierung: Das Dokument beinhaltet u.a. die Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Stabilität, Angaben zur Anstellung der Mitarbeitenden und zur Gehaltsstruktur sowie die rechtsverbindliche Unterschrift des Autorisierungsantrags.
- Dokumente zur finanziellen Stabilität: Bilanzen oder Einnahmen-Ausgaben-Übersichten der letzten beiden Jahre
- Darstellung der Referenzen im geplanten FuE-Themenbereich: z. B. Jahres-Forschungsbericht, Forschungsprogramm, exemplarische Forschungspapiere
- Dienstleistungsvereinbarung (falls zutreffend)
- Erklärung zu ehrenamtlicher Tätigkeit (falls zutreffend)
- Unterschriftsberechtigung (falls zutreffend)
Eine Dienstleistungsvereinbarung ist mit dem Autorisierungsantrag hochzuladen, wenn das für die FV tätige administrative und / oder fachliche Personal nicht bei der FV angestellt ist.
Die Dienstleistungsvereinbarung soll enthalten
- eine Beschreibung der übernommenen Tätigkeiten, unterschieden nach administrativen und fachlichen Tätigkeiten,
- die Anzahl der Mitarbeitenden, die diese Aufgaben jeweils übernehmen,
- den jeweiligen Umfang der Tätigkeit (möglichst in Vollzeitäquivalenten oder anteiligen Vollzeitäquivalenten)
- die für die IGF-Tätigkeiten relevanten Qualifikationen und Kompetenzen der jeweiligen Mitarbeitenden,
- eine Aussage, ob dies unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt. Bitte unterscheiden Sie auch hier nach fachlichen und administrativen Aufgaben.
Bei einer unentgeltlichen Überlassung des Personals ist die Dienstleistungsvereinbarung mindestens von den Unterschriftsberechtigten der Institution rechtsverbindlich zu unterzeichnen, bei der die Mitarbeitenden angestellt sind.
Vergütet die Forschungsvereinigung diese Dienstleistung, müssen beide Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnen.
Eine Erklärung zur ehrenamtlichen Tätigkeit ist mit dem Autorisierungsantrag hochzuladen, wenn das für die FV tätige Personal die erbrachten Tätigkeiten ohne Entlohnung durch die FV oder eine andere Institution erbringt und somit rein ehrenamtlich tätig ist.
Die Erklärung zur ehrenamtlichen Tätigkeit soll enthalten
- eine Beschreibung der übernommenen Tätigkeiten, unterschieden nach administrativen und fachlichen Tätigkeiten,
- die Anzahl der Personen, die diese Aufgaben jeweils übernehmen,
- der Umfang des ehrenamtlichen Engagements (in Vollzeitäquivalenten / anteiligen Vollzeitäquivalenten oder Wochenstunden),
- eine ausführlichere Darlegung der fachlichen bzw. administrativen Qualifikationen und Kompetenzen der jeweiligen Personen.
Die Erklärung ist von den Unterschriftsberechtigten der FV rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Sollten einzelne Aufgaben (z.B. der Administration von Vorhaben) extern vergeben sein, ist der entsprechende Dienstleistungsvertrag in PT-Outline unter dem Button „Dienstleistungsvereinbarung“ hochzuladen.
Ist die Person, die das Dokument „Eigenerklärungen zur Autorisierung“ unterzeichnet, gemäß der Satzung, des aktuellen Vereinsregisterauszuges oder entsprechender Dokumente nicht für die FV unterschriftsberechtigt, muss eine Unterschriftsberechtigung vorgelegt werden. Diese Unterschriftsberechtigung ist rechtsverbindlich von den gemäß Satzung, Vereinsregisterauszug oder entsprechender Dokumente berechtigten Person oder Personen zu unterzeichnen.
Eine Muster-Unterschriftsberechtigung ist nicht verfügbar, da der Umfang der erteilten Unterschriftsberechtigung von der FV individuell festzulegen ist.
Sollte die Forschungsvereinigung einen regionalen Fokus haben (z. B. einen Schwerpunkt auf eine geographische Region legen), dann muss sie offen sein für Partner, insbesondere Unternehmen, aus anderen Regionen Deutschlands. In der Umsetzung bedeutet dies, dass z. B. Unternehmen aus anderen Regionen in den projektbegleitenden Ausschüssen der von der Forschungsvereinigung betreuten IGF-Vorhaben mitwirken.
Eine Forschungsvereinigung gilt als wirtschaftsgetragen, wenn mindestens 50 % aller Mitglieder Wirtschaftsunternehmen sind (direkte Mitglieder). Entscheidend ist die Rechtsform der Unternehmen.
Bei der Berechnung der Gesamtmitgliederzahl werden persönliche Mitglieder (natürliche Personen) nicht mitgerechnet.
Wird der Unternehmensanteil von 50 Prozent nicht erreicht, können Unternehmen, die Mitglieder in Wirtschaftsverbänden sind, als indirekte Mitglieder mitgezählt werden, wenn dieser Wirtschaftsverband selbst in der Forschungsvereinigung Mitglied ist. Dabei wird nur die Anzahl der Mitglieder des Wirtschaftsverbandes berücksichtigt, nicht dessen Wirtschaftskraft oder andere Größen.
Auch hier zählen mögliche persönliche Mitglieder nicht mit.
Berechnungsformel zur Berechnung des Unternehmensanteils:
Anzahl direkter Unternehmensmitglieder / Gesamtzahl direkter Mitglieder (ohne persönliche Mitglieder) * 100
Berechnungsformel zur Berechnung des Unternehmensanteils einschließlich indirekter Mitglieder:
Anzahl direkter und indirekter Unternehmensmitglieder / Gesamtzahl direkter und indirekter Mitglieder (ohne persönliche Mitglieder) * 100
Von „kleinen und mittelständischen Unternehmen“ ist auszugehen, wenn die Unternehmen weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen.
- Von „kleinen und mittelständischen Unternehmen“ ist in diesem Zusammenhang auszugehen, wenn die Unternehmen weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen.
- Eine Forschungsvereinigung setzt sich zu einem „wesentlichen Teil“ aus kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen, wenn mindestens 25 % ihrer Mitgliedsunternehmen weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen.
- Indirekte Mitglieder werden hierbei, im Unterschied zum Kriterium „wirtschaftsgetragen“, nicht mitgerechnet.
Sollten einzelne Forschungsvereinigungen nicht in der Lage sein, ausreichend kleine und mittelständische Unternehmen als Mitglieder vorzuweisen, ist eine entsprechende Begründung für die Nichterreichung des wesentlichen Teils vorzulegen. In dieser muss dargelegt werden, wie die Zielgruppe „kleine und mittelständische Unternehmen“ dennoch erreicht wird. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird dann entschieden, ob die Begründung ausreicht, um eine Ausnahme von dem oben genannten Kriterium zu rechtfertigen.
Die Gesamtmitgliederzahl ist in folgende Mitgliedergruppen zu unterteilen, einschließlich Angabe deren Mitgliederzahl je Mitgliedergruppe:
- Unternehmen < 500 Mitarbeitende,
- Unternehmen > 500 Mitarbeitende,
- Verbände,
- persönliche Mitglieder
- Sonstige.
Persönliche Mitglieder werden bei der Berechnung nicht mitgerechnet.
Die Grenze wurde so in der IGF-Förderrichtlinie festgelegt, um über den engeren Kreis der kleinen und mittleren Unternehmen hinaus auch den deutschen Mittelstand anzusprechen. Für die KMU-Mitglieder der Projektbegleitenden Ausschüsse der IGF-Projekte gilt weiterhin die EU-Definition (siehe auch Kapitel zum projektbegleitenden Ausschuss in den IGF-Leitlinien)
Durch die fachliche Organisationseinheit muss sichergestellt werden, dass IGF-Forschungsvorhaben wissenschaftlich fundiert ausgewählt und durchgeführt werden und die Bewertung der Ergebnisse sichergestellt ist. Dies beinhaltet u. a. die fachlich qualifizierte Vorbereitung von Projektanträgen durch Auswahl geeigneter Forschungseinrichtungen und Mitglieder für die projektbegleitenden Ausschüsse, die Bewertung der Projektqualität vor Antragseinreichung, die inhaltliche Begleitung laufender Vorhaben sowie die Bewertung der Vorhabenergebnisse.
Die Aufgaben können von einer ehrenamtlichen Einheit, den Mitarbeitenden der Forschungsvereinigung oder einer Kombination aus beiden erbracht werden.
Wenn die Forschungsvereinigung sich überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert, ist das Besserstellungsverbot grundsätzlich relevant.
Die Forschungsvereinigung muss die Einhaltung des Besserstellungsverbotes jedoch nur überprüfen, wenn sie bei der IGF für sich eine Zuwendung beantragen möchte.
Dieser Sachverhalt ist gegeben, wenn
a. die Forschungsvereinigung gleichzeitig als Forschungseinrichtung tätig ist oder
b. die Forschungsvereinigung eine Koordinierungspauschale bei den Fördervarianten CORNET und Leittechnologien beantragen möchte.
In diesen beiden Fällen ist zu prüfen, ob die Anforderungen gemäß der „Anlage 2 – easy-Online Antrag Bestätigung Forschungseinrichtung Formular, S. 3ff“ (Fall a) und „Anlage 3 – easy-Online Antrag Selbsterklärung Besserstellungsverbot Forschungsvereinigung bei Beantragung einer Koordinierungspauschale“ (Fall b) erfüllt sind. Anlage 2 und 3 finden sich unter den Downloads Phase 2 | Antrag auf Förderung.
Die Einreichung beider Dokumente ist jedoch erst im Rahmen der Antragstellung Phase 2 erforderlich.
Die Autorisierung ist für Forschungsvereinigungen, die 2024 oder 2025 autorisiert wurden, bis zum 31. Dezember 2026 bzw. bis zum Laufzeitende der IGF-Förderrichtlinie gültig. Interessierte Forschungsvereinigungen, die bisher nicht für die IGF autorisiert waren sowie Forschungsvereinigungen, die zum 31.12.2023 Mitglied im AiF e.V. waren und noch keinen Antrag auf Autorisierung gestellt haben, können dies 2026 tun.
Der DLR-PT behält sich vor, bereits erteilte Autorisierungen wieder zu entziehen, wenn aufgrund von grundlegenden Änderungen die Autorisierungskriterien nicht mehr erfüllt werden.
Neu autorisierte Forschungsvereinigungen sind mit Erhalt des Autorisierungsbescheids berechtigt, Anträge auf Begutachtung (Phase 1) zu stellen.
- Erklärung über eine nachweisliche und ordentliche Geschäftsführung: Dieser Sachverhalt ist gegeben, wenn die Forschungsvereinigung über eine kaufmännische oder kameralistische Buchführung verfügt.
- Angaben, auf welchem Forschungsgebiet und mit welchem inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Umfang die Forschungsvereinigung bisher erfolgreich tätig war und welche Forschungsinstitute eingebunden waren (inkl. Referenzen): Neu gegründete Forschungsvereinigungen oder solche, die bisher nicht als Forschungsvereinigung im Rahmen der IGF tätig waren, stellen ihre geplanten Forschungsgebiete dar und verweisen auf Vorerfahrungen (soweit vorhanden).
- Benennung möglicher Themenschwerpunkte künftiger Projekte im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung,
- Herausstellung der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Fachthemen und des besonderen Bezugs zum Mittelstand in Deutschland,
- Angaben zur Gesamtmitgliederzahl und den Mitgliedern je Mitgliedergruppe (s. FAQ „Wie ist die Gesamtmitgliederzahl einer Forschungsvereinigung im Rahmen der Antragstellung (Fragen 5 und 6) aufzuschlüsseln?“)
- Angaben zur Anzahl der angestellten Mitarbeitenden (administrativ tätige Mitarbeitende und Geschäftsführer) sowie deren Qualifikationen: Es muss sichergestellt sein, dass Forschungsvorhaben unter Einhaltung des Zuwendungsrechts beantragt, durchgeführt und abgeschlossen werden. Bitte vor diesem Hintergrund entsprechende Aussagen zur Qualifikation und zu den Kompetenzen der angestellten, administrativ tätigen Mitarbeitenden treffen. Personenbezogene Angaben zu Gehältern bzw. den Gehaltsstrukturen (Einstufung) müssen nicht gemacht werden;
- Erklärung zur Kooperationsbereitschaft mit dem Zuwendungsgeber sowie dessen beauftragten Stellen einschließlich der Teilnahme an Evaluationen, Erfolgskontrollen und Begleitforschung,
- Verpflichtungserklärung zur regelmäßigen Teilnahme an Schulungen und Workshops zum Programm IGF,
- Erklärung zur aktiven Teilnahme am Gutachterwesen: Hiermit erklärt sich ihre Forschungsvereinigung bereit, Kandidaten für das Gutachterwesen vorzuschlagen und an der Gutachterwahl teilzunehmen.
Einige Fragen können mit ja oder nein beantwortet werden, andere erfordern weitergehende Erläuterungen.
Nein. Die Autorisierung ist kostenfrei. Es fallen auch keine laufenden Kosten, wie z.B. Mitgliedsbeiträge, an.
Sollten Sie Bedenken haben, nicht für die IGF autorisiert zu werden, kontaktieren Sie bitte den DLR Projektträger unter igf-autorisierung@dlr.de. Laufende IGF-Projekte von Forschungsvereinigungen, die Stand 31.12.2023 Mitglied beim AiF e. V. waren, werden auch nach dem 31.12.2025 fortgeführt und abgeschlossen, auch wenn die Forschungsvereinigung sich bis zum 31.12.2025 nicht erneut für die IGF hat autorisieren lassen. Die Forschungsvereinigung kann jedoch keine neuen Anträge auf Förderung stellen. Eine Bewilligung kann nur erfolgen, wenn die betreffende Forschungsvereinigung zum Zeitpunkt der Bewilligung autorisiert ist.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Autorisierung, zum Förderverfahren oder zur Begutachtung?
Für Antragstellende: igf-fv@dlr.de, cornet@dlr.de
Für Begutachtende: igf-gw@dlr.de
Sie haben allgemeine Fragen, Anregungen oder Vorschläge zur IGF? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Dann wenden Sie sich bitte an:
igf-kom@dlr.de